Service

Kosten / Erstberatung
Insbesondere wer einen wichtigen Vertrag schließen will, sollte zuvor den Rat eines Anwalts einholen. Dies spart unter Umständen Kosten und Ärger in der Zukunft und gibt die Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses.
Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei am Ende meist zur Kostenerstattung verpflichtet. Und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin übernommen.

In jedem Fall gilt
Erstberatung
Aus diesem Grund führen wir mit Ihnen zunächst ein Informationsgespräch, das sich lediglich auf die Einschätzung Ihres finanziellen Aufwandes für die Weiterbearbeitung/ Abwicklung des Mandats bezieht. Nach Erhalt dieser Information können Sie frei entscheiden, ob Sie uns den Auftrag zur Wahrnehmung des Mandats erteilen wollen.
In vielen Fällen ist es bereits in einer ersten Besprechung (= Erstberatung) möglich, die anstehenden Fragen abschließend zu beantworten und die Angelegenheit zu einem für Sie zufrieden stellenden Ergebnis zu bringen.
Was kostet eine Erstberatung?
Dies hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab. Wesentliches Kriterium, an dem wir uns orientieren, ist der so genannte Gegenstandswert, also der wirtschaftliche Wert, um den es für Sie geht. Angenommen Sie haben Ihren Gebrauchtwagen verkauft und der Käufer schuldet Ihnen noch 1.500,00 €, die er Ihnen aus unerfindlichen Gründen nicht bezahlen will. Sie möchten nun wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie weiter vorgehen sollten. Für diese Erstberatung würden wir etwa 95,00 € veranschlagen und mit Ihnen eine entsprechende Vergütungsvereinbarung treffen.
Ist für die Bearbeitung eines Rechtsproblems eine Erstberatung nicht ausreichend, sind also zusätzliche Besprechungen, ergänzende Informationseinholung, Korrespondenz mit der Gegenseite, die Fertigung von Schriftsätzen oder Ihre Vertretung vor Gericht erforderlich, werden wir Ihnen einen Honorarvorschlag machen, der entweder auf einem Zeithonorar gründet oder der die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Grunde legt. So sind Sie vor Inanspruchnahme unserer Tätigkeit über die Ihnen entstehenden Kosten informiert.