Die Schwerpunkte

Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Als ausgewiesener Fachanwalt für Arbeitsrecht deckt Herr Rechtsanwalt Negt alle Bereiche des Arbeitsrechts und die jeweils in Betracht kommenden Nebengebiete ab. Unsere Kompetenz und Erfahrung gestattet es uns, qualifiziert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in ihren rechtlichen Belangen zu betreuen.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer z.B.

  • im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • bei der Durchsetzung von Lohn-, Gehalts- o. Urlaubsansprüchen
  • in Zeugnisfragen
  • bei Fragen zum Arbeitslosengeld
  • in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber

  • bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder durch sonstige Auflösung
  • in betrebsverfassungsrechtlichen Fragen

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Rechtsanwälte zu setzen. Rechtsanwalt Andreas Negt berät und vertritt Sie u. a. in den Bereichen

  • Scheidung, Aufhebung der Ehe,
  • Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt,
  • Kindesunterhalt,
  • Sorge- und Umgangsrecht,
  • Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Hausratsteilung)
  • Verwandtenunterhalt, Unterhalt für Eltern
  • und bei der Gestaltung von Eheverträgen.

Mietrecht

Als Rechtsanwalt bin ich seit mehr als 10 Jahren sowohl für Mieter als auch für Vermieter tätig. Im Bereich des Mietrechts berate und vertrete ich Sie in allen mietrechtlichen Frage­stellungen.

Im Vordergrund stehen hier für Vermieter und Mieter zumeist die Bereiche

  • Kündigung des Mietverhältnisses und Räumung der Wohnung,
  • Mietmängel und Mietminderungen,
  • Schönheitsreparaturen,
  • Nebenkostenabrechnungen,
  • Mietkaution und Mieterhöhung.

Hierneben übernehme ich für Sie selbstverständlich auch die Ausge-staltung und Überprüfung von Mietverträgen.

Ich biete sowohl Mietern als auch Vermietern eine individuelle und kompetente außer­ge­richt­liche Beratung und Vertretung und – falls erforderlich – eine effiziente Prozessführung an.

Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir.

Wir werden ausführlich über Ihren Fall sprechen. Anschließend berate ich über Erfolgs­aussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Angelegenheit. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutz-versicherung die Kostenübernahme abklären.

Verkehrsrecht

Seit mehr als 10 Jahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht insbesondere nach Verkehrsun­fällen, in Bußgeldverfahren, in Verkehrs­straf­sachen sowie beim Entzug / drohendem Entzug der Fahrerlaubnis.

Verkehrsunfall

Falsches Verhalten nach dem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Nur eine genaue Kenntnis der dem Geschädigten zustehenden Ansprüche und ihrer Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der umfangreichen verkehrsrechtlichen Rechtsprechung bietet die Sicherheit, dass der bereits entstandene Schaden nicht durch falsche Entscheidungen nach dem Unfall noch vergrößert wird.

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen stehen für das Unfallopfer zumeist die Schadens­positi­o­nen Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungs­ausfall und Schmerzensgeld im Vordergrund. Hierneben setzen wir für Sie aber auch erlittenen Haus­haltsführungs­schaden und Verdienstausfall durch.

Wir werden Sie nach einem Verkehrsunfall insbesondere darüber beraten, ob

  • Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eventuell eine Mithaftung droht,
  • ein Gutachter eingeschaltet und beauftragt werden muss,
  • die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist und was dieser Kosten darf,
  • die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten (Totalschaden) gleichwohl reparieren zu lassen.

Hätten Sie es gewusst?
Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist, bei einem von Ihnen unverschuldeten Auto­unfall, unsere Tätigkeit für Sie kostenfrei. Unfallopfern sind grundsätzlich die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen.

Bußgeldverfahren – Verkehrsstrafrecht

Im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts geht es vor allem um zu schnelles Fahren, Rotlicht- und Abstandsverstöße sowie Fahren unter Alkohol einhergehend mit Fahrver­boten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich im Bußgeld­verfahren als auch vor Gericht kompetent und effizient. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und prüfen z. B. die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung unter Berücksichtigung bekannter Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren. Bei „Führerscheinentzug“ werden wir Sie insbesondere über Maßnahmen zur Abkürzung der Sperrfrist (Dauer des „Führerscheinentzuges“) informieren.

Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen ersten Termin. In der Beratung werden wir über Ihren Fall ausführlich sprechen und ich werde Sie über die voraussichtlichen Kosten, die Erfolgsaussichten und die Risiken informieren.

Erbrecht

  • Verwandtenerbrecht
  • Ehegattenerbrecht
  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Testament & Erbvertrag

Strafrecht

  • Strafverfahren
  • Vorladung zur Vernehmung von der Polizei
  • Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten

allgemeines Vertragsrecht

Zum Beispiel Kaufverträge, Werkverträge

Ordnungswidrigkeiten
recht

Wir helfen Ihnen mit Ihrem Bußgeldbescheid